Bei einem Sterbefall in der Wohnung sollten Sie sofort den nächst erreichbaren Arzt, möglichst den Hausartzt, seinen Stellvertreter oder aber den Notarzt, benachrichtigen. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus, bzw. die Bescheinigung wird von uns dort abgeholt. Halten Sie den Personalausweis des Verstorbenen bereit.
Tritt der Sterbefall in einem Krankenhaus, einem Alten- oder Pflegeheim und bei Unfalltod ein, wird die Ausstellung der Todesbescheinigung ohne Zutun der Angehörigen durch die Verwaltung der jeweiligen Einrichtung veranlasst.
Sofort nachdem vom Arzt die Sterbebescheinigung ausgestellt worden ist, bzw. Sie durch das Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim von einem Sterbefall unterrichtet worden sind, sollten Sie mit uns Verbindung aufnehmen, ob telefonisch oder persönlich, wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Als facherfahrenes Unternehmen beraten wir Sie in dieser schwierigen Situation in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch und erledigen danach schnell und direkt alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten.
Organisatorische Maßnahmen
Für die organisatorischen Erledigungen bei Ämtern und Versicherungen, die wir zu Ihrer Entlastung nach dem Sterbefall besorgen, sind bestimmte Unterlagen notwendig. Legen Sie hierfür bitte folgende Dokumente bereit:
Sollten wichtige Dokumente bzw. Urkunden fehlen, sind wir Ihnen gerne bei der Beschaffung behilflich.